Allgemeine Geschäftsbedingungen JUN Catering

GELTUNGSBEREICH

Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

PREISANPASSUNGEN

Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als vier Monate, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei seit Vertragsabschluss aufgetretenen Preissteigerungen der Einkaufspreise der für die Veranstaltung benötigten Lebensmittel, bei den Preisen für anzumietendes Equipment sowie bei Löhnen für benötigtes Personal oder externe Dienstleister, dem Vertragspartner diese Mehrkosten zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer zusätzlich zum vereinbarten Gesamtpreis in Rechnung zu stellen. Die zusätzlichen Kosten dürfen jedoch 5% des Nettovertragspreises sowie gesetzlicher Umsatzsteuer nicht übersteigen. Für sonstige Leistungen, die über den im Angebotsschreiben enthaltenen Leistungsumfang hinausgehen, gelten die in der Kostenkalkulation beigefügten Listenpreise. Die von uns angebotenen Speisen (wie z.B. Obst) unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.

AUFTRAGSANNAHME UND ABRECHNUNG

Alle Angebote von JUN Catering sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine be- stimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann JUN Catering innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Endabrechnung wird auf Grundlage der vereinbarten Speise- und Getränkeauswahl erstellt. Ist die tatsächliche Anzahl an Gästen höher, so ist diese für die Endabrechnung maßgeblich. Zusätzliche Bestellungen von Speisen und Getränken werden zu der dem Vertrag zugrunde gelegten Preisliste in Rechnung gestellt.

HAFTUNG

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, zu einer Veranstaltung eigene Speisen oder Speisen Dritter mitzubringen. Dies gilt auch für Getränke, sofern sie nicht in geschlossenen Gebinden abgegeben werden. Gehört zu unserem Leistungsumfang ein Buffet o.ä., entscheiden alleine unsere Mitarbeiter vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt bzw. wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen abgebaut werden muss. In der Regel wird dies nach ca. 3 bis 3,5 Stunden der Fall sein – bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen gegebenenfalls auch früher.

Nach Schluss der Veranstaltung übernehmen wir für die Qualität der Speisen keine weitere Gewähr. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. seiner Gäste haften wir für jedes Verschulden.

Dies gilt auch bei sonstigen Schäden, wenn wir bzw. unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In allen anderen Fällen haften wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die von uns zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren Gegenstände sind unverzüglich nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückzugeben. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Gegenstände bestimmen sich nach den §§ 535 ff. BGB.

STORNOBEDINGUNGEN

Eine Stornierung des Auftrags ist stets bis zum 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zulässig. Erfolgt eine Stornierung später, gilt § 649 BGB entsprechend. Der Anrechnungsbetrag nach § 649 S. 2 HS 2 beträgt 30 % des vereinbarten Gesamtpreises. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen höheren Anrechnungsbetrag nach § 649 S. 2 HS 2 nachzuweisen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

FÄLLIGKEIT

Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich geschuldeten Entgelts ist 14 Tage vor dem (ersten) Tag der Veranstaltung zur Zahlung fällig.

GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürtingen, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung übermittelten personenbezogenen Daten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und

verarbeitet werden. Der Auftraggeber erklärt, die vorliegenden AGB sollen Bestandteil des Vertrages werden. Überdies erklärt er seine Einwilligung zur Datenschutzrichtlinienregelung.